Was tun bei Streik, z.B. bei Ryanair?

RAT UND HILFE, WENN ES STREIK BEI EINER FLUGGESELLSCHAFT GIBT

So kommen sie zu ihrem flugreise-recht!


Streik war sicher im Jahr 2018 eine der Hauptursachen für Flugausfälle bei Ryanair. Wie soll man sich in einem solchen Fall verhalten, welche Rechte hat man, was kann man tun?

Diese Webseite bietet eine schnelle Orientierung bei Problemen mit einem Flug wegen Streik und zwar egal um welche Fluggesellschaft (Ryanair, Eurowings, Lufthansa, Air France, Emirates...) es sich handelt! Wichtig ist nur, dass Ihr Flugzeug in der EU gestartet ist oder dort landet (allerdings muss in diesem Fall die Airline ihren Sitz in der EU haben).
Viele Passagiere kennen Ihre Rechte nicht, ergeben sich Ihrem Schicksal und verzichten auf eine mögliche Entschädigung. Das muss nicht sein! In der Folge wird kurz beschrieben, in welchen Fällen Ihnen eine Entschädigung zusteht und wann nicht. Die Webseite eignet sich sehr gut zur schnellen Konsultation am PC oder auf dem Mobilgerät, während die ebenso erhältlichen Versionen als:
- Taschenbuch (94 Seiten!) oder
- Ebook
natürlich vollständiger sind. Aufgrund ihrer höheren Seitenzahl bieten sie wesentlich mehr und ausführlichere Informationen. Wem also der auf dieser Webseite kurz zusammengefasste Überblick nicht ausreicht, dem ist empfohlen, sich eine der o.g. Publikationen zu kaufen, so haben Sie den kompletten Ratgeber immer zugriffbereit.  Jedes der angebotenen Formate, handliches Taschenbuch oder eBook, hat seine Vorteile - Sie haben die Qual der Wahl..



Was tun bei STREIK?


Referenz bei allen Entschädigungsansprüchen und Leistungen, die man von der Fluggesellschaft verlangen kann, ist die Fluggastrechte-Verordnung EG 261/2004.

Wird ein Flug wegen Streik annulliert, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Tickets, oder auf eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder aber eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt. Letzteres muss Ihnen die Fluggesellschaft allerdings nur ermöglichen, soweit verfügbare Plätze vorhanden sind.

ACHTUNG!!
Auf vielen Fluggastrechte-Portalen wird angeführt, dass auch bei Streik eine Entschädigung ("Ausgleichszahlung" nach EU261) von der Fluggesellschaft gefordert werden kann. Dies ist jedoch nur sehr selten wirklich möglich und wird nur auf dem Klageweg zu klären sein, was bedeutet, dass sich der Fall sehr lange hinziehen wird und der Ausgang sehr ungewiss ist.
Streik wird von den Fluggesellschaften gemäß EU-Fluggastrecht-Verordnung als "außerordentlicher Umstand" angesehen, für den sie keine Schuld (?) haben und aus diesem Grund lehnen sie eine Ausgleichszahlung ab. Aber sie sind zu Betreuungsleistungen verpflichtet:

BETREUUNGSLEISTUNGEN
Laut europäischer Fluggastrechte-Verordnung muss Sie die Airline vor Ort versorgen, wenn Sie sehr lange auf Ihren Flug oder Anschlussflug warten müssen. Diese Betreuungsleistungen sind verschuldensunabhängig. Die Airline muss den Fluggast also versorgen, egal ob die Verspätung durch eine Aschewolke, einen Sturm oder einen Streik entstanden ist. Das Problem ist also nicht, wie man herausfinden kann, ob man nun Anrecht auf Betreuungsleistungen hat oder nicht, sondern wie man an sie rankommt, denn die Airlines haben kein zentrales Buffet, an das man unter Vorzeigen des Flugscheins rangelassen wird.
Wobei das eine phantastische Idee wäre.
Nein, man muss auf die Lautsprecherdurchsagen achten und/oder einen Info-Schalter suchen.

Hier eine Übersicht, was Ihnen wann zusteht:

Wartezeit Flugdistanz Leistungen
Ab 2 Stunden Bis 1500 km Kostenlose Getränke, (kleine) Mahlzeiten, und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
 Ab 3 Stunden 1500-3500 km Kostenlose Getränke, (kleine) Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
Ab 4 Stunden Ab 3500 km Kostenlose Getränke, (kleine) Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
Ab 5 Stunden Alle Flüge Sie können vom Beförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis zurückerstatten lassen
 Flug erst am nächsten Tag Alle Flüge Übernachtung im Hotel und Transfer

TIPP: Zur Berechnung der Flugdistanz hilft z.B. https://www.luftlinie.org

Wie genau die kostenlosen Mahlzeiten und Getränke aussehen und wo sie gereicht werden, bleibt natürlich den Airlines überlassen. Bei Ryanair kann das z.B. ein Bon/Gutschein im Wert von 5 Euro für ein belegtes Brötchen und eine 500ml Flasche Wasser sein, die man sich dann selbst an einem Gastronomie-Betrieb holen muss. Eine im Auftrag von Ryanair agierende Flughafenmitarbeiterin hat mir einmal in Treviso bei einer Verspätung von 5 Stunden noch einen zweiten Verzehrgutschein im Wert von 5 Euro ausgeteilt, das war allerdings so spät, dass die meisten Passagiere bereits beim Boarding anstanden. Wer ins Ausland telefonieren oder eine E-Mail senden möchte, muss dafür einen Informationsschalter der Fluglinie suchen, wo man dann bedient oder weitergereicht wird. Ryanair hat übrigens eine recht gut funktionierende App, die man auf dem Handy installieren sollte. In dieser App kann auch die Bordkarte gespeichert werden und man kann schnell die den eigenen Flug betreffenden Verspätungen oder Flugannullierungen kontrollieren („Meine Reisen“).

Bei Fragen und Problemen kann man natürlich auch die Fluggesellschaft anrufen und sich an die  Service-Hotline wenden, z.B.:

Lufthansa Service Center: +49 (0) 69 86 799 799,
Ryanair Deutschland: 0180.667.7888.

Wenn man mit Ryanair fliegt und sich in einem anderen europäischen Land befindet, kann man beim Ryanair online Service Center (FAQ) Informationen zu den lokalen Telefonkontakten finden.

Ryanair hat auch einen „Live-Chat-Service“, den ich schon einmal benutzt habe und der relativ schnell geantwortet hat. Die Zeiten, wann der Service aktiv ist, findet man HIER.

Auf die Thematik „Anschlussflug verpasst“ und was in diesem Falle zu tun ist, wird in einem der Kapitel im eBook bzw. Taschenbuch detaillierter eingegangen.


Was tun bei FLUGAUSFALL oder -ANNULLIERUNG generell?

Der Flug wurde annulliert oder die Abflugzeit ändert sich? Das mindeste, was die Fluggesellschaft zu leisten hat, ist Sie so früh wie möglich darüber zu informieren. Referenz bei allen Entschädigungsansprüchen und Leistungen, die man im Falle von Annullierungen von der Fluggesellschaft verlangen kann, ist die Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004. Die Fluggastrechte-Verordnung greift übrigens auch im Fall von Pauschalreisen; das heißt, man kann auch als Pauschaltourist seine Ansprüche wahlweise gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Was Flug-Verschiebungen und –Annullierungen betrifft, gilt: entscheidend ist, wann Sie informiert wurden! Im konkreten Fall heißt das, Sie haben z.B. eine E-Mail bekommen („schedule change“) und werden auf eine neue Abflugs-/Ankunftszeit hingewiesen:
- wenn dies mindestens 2 Wochen vor Abflug geschieht, ist alles rechtens und man muss in den sauren Apfel beißen;
- wenn Sie mit weniger als 2 Wochen Vorlauf über die Flugzeitverschiebung oder Flugannullierung informiert wurden und KEINE außergewöhnlichen Umstände - wie beispielsweise ein Streik - Schuld an der Annullierung sind, haben Sie Recht auf Entschädigung in den folgenden Fällen:

a) wenn Sie weniger als eine Woche vorher informiert wurden und Sie mehr als eine Stunde früher starten und/oder mit einer mindestens zweistündigen Verspätung ankommen;
b) wenn Sie 7 bis 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert wurden und mehr als zwei Stunden früher losfliegen als geplant und/oder mehr als vier Stunden später an Ihrem Ziel ankommen.

( ... )


Einige wichtige Informationen konnten Sie bereits auf dieser Webseite finden,

IN DEN ANDEREN FORMATEN (eBook, Taschenbuch) FINDEN SIE DARÜBER HINAUS:

- übersichtliche Grafiken zum Thema Flugverspätung und Flugannullierung
- Informationen darüber, was Ihnen bei Gepäckverlust oder -schaden zusteht
- was Sie machen können, wenn Sie wegen einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst haben
-> und SEHR WICHTIG:
- wann Sie KEIN RECHT auf Entschädigung haben sowie
- welche Möglichkeiten Sie haben, mittels Inkasso-Dienstleister an die Entschädigung zu kommen.
Außerdem gibt es ein authentisches Beispiel zur Entschädigung durch Ryanair, an dem sie sich orientieren können und vieles mehr...
Hier finden Sie die KOMPLETTEN VERSIONEN