Was tun bei Flugverspätung und Flugausfall?

RAT UND HILFE UM ENTSCHÄDIGUNG ZUBEKOMMEN - NICHT NUR BEI RYANAIR

ENDLICH ALLES ÜBERSICHTLICH in einem buch:
So kommen sie zu ihrem flugreise-recht!


Diese Webseite soll ein hilfreicher Ratgeber zur schnellen Orientierung bei Problemen mit einem Flug sein und zwar egal mit welcher Fluggesellschaft (Ryanair, Eurowings, Lufthansa, Air France, Emirates...) Sie geflogen sind! Wichtig ist nur, dass Ihr Flugzeug in der EU gestartet oder gelandet ist (in letzterem Fall muss die Airline aber Ihren Sitz in der ÉU haben).
Viele Passagiere kennen Ihre Rechte nicht, ergeben sich Ihrem Schicksal und verzichten auf eine mögliche Entschädigung. Auf diesen Seiten wird übersichtlich beschrieben, wie Sie zu Ihrem Flugreise-Recht kommen und welche Entschädigung Ihnen wann zusteht. Die Webseite eignet sich sehr gut zur schnellen Konsultation am PC oder auf dem Mobilgerät, während die ebenso erhältlichen Versionen als:
- Taschenbuch (94 Seiten!)
- Ebook
natürlich vollständiger sind. Aufgrund ihrer höheren Seitenzahl bieten sie wesentlich mehr und ausführlichere Informationen. Wem also der auf dieser Webseite kurz zusammengefasste Überblick nicht ausreicht, dem ist empfohlen, sich eine der o.g. Publikationen zuzulegen, so haben Sie den kompletten Ratgeber immer zugriffbereit.

Es folgt ein Auszug aus dem Flugreiserecht-Ratgeber. Anhand des Inhaltsverzeichnis können Sie sich einen Überblick machen, welche Themen darin behandelt werden. Wie gesagt, diese Webseite dient zur Orientierung und bildet nicht das komplette Buch ab, das Sie z.B. bei Amazon finden können.



Inhaltsverzeichnis

Teil 1 : WAS TUN und was steht mir zu?
- bei Verspätung (S.8)
- Betreuungsleistungen
- bei Flugannullierung und Flugausfall
- bei Streik
- bei Überbuchung
- wenn Anschlussflug verpasst
- wenn Gepäck weg oder kaputt
- Die eigenen Fluggastrechte (EU216) kennen und wahrnehmen

Teil 2 : ACHTUNG: In diesen Fällen gibt es KEINE ENTSCHÄDIGUNG!
- Außergewöhnliche Umstände: Streik, Unwetter, etc.

Teil 3 : ENTSCHÄDIGUNG BEANTRAGEN
- Entschädigungsinkasso-Dienstleister - ein kleiner Überblick
- Entschädigungsprozedere bei Ryanair - ein authentisches Beispiel
- Was tun bei Problemen mit der Airline?
- Schlichtung

Teil 4 : GENERELLE BETRACHTUNGEN zum spaßreduzierten Fliegen
- Missstände und Fazit
- Anhang: Leitlinien zur Auslegung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
- Grafiken zum schnellen Überblick:
- Flug-Verspätung
- Flug-Annullierung
- Nützliche Webseiten (=S.94 im Buch)

KURZES VORWORT:
In diesem praktischen Nachschlagewerk geht es vor allem um Billigflieger und im konkreten Fallbeispiel um Ryanair. Warum Ryanair und nicht Lufthansa? Ryanair eignet sich besonders gut als Beispiel, da es aktuell die Fluggesellschaft mit den meisten Passagieren in Europa ist, was nicht heißen soll, dass die meisten Angaben in diesem Buch nicht auch auf andere europäische Airlines übertragbar sind, ja sogar auf alle Fluggesellschaften, die von einem europäischen Flughafen starten.
Dieser auch als eBook erhältliche Ratgeber will eine möglichst allgemeingültige Funktion haben. Es ist nicht beabsichtigt, eine einzelne Airline oder Firma in schlechtes Licht zu setzen oder zu bevorzugen.
Alle Angaben sind Stand September 2018 und ohne Gewähr!

EINLEITUNG:
Viele der hier behandelten Themen werden auch auf diversen Webseiten behandelt, allerdings haben die Webseiten oft den primären Wunsch, Ihren Service zu verkaufen und stellen somit Ihre Leistungen und Erfolge in den Vordergrund. Dieser Ratgeber ist unabhängig und beschreibt mit leicht verständlichen Worten, welche Rechte ein Flugreisender bei Flugproblemen hat und wie er diese geltend machen kann. Dabei werden auch leicht nachvollziehbare persönliche Erfahrungen angeführt, die dem Leser nützlich sein können.
Wenn in diesem Ratgeber pauschal von „Billigfliegern“ gesprochen wird, so sind damit vor allem Ryanair und die von Ryanair als „Partner“ bezeichneten Fluggesellschaften: EasyJet, Jet2, Vueling, CityJet, Aer Lingus, Norwegian oder Eurowings gemeint – auf diese Partner greift Ryanair auch zurück, wenn die Airline selbst bestreikt wird und Passagiere umbuchen muss, damit diese irgendwie doch noch an ihr Ziel kommen. Generell gelten die in diesem Ratgeber gemachten Angaben NUR für Flüge die in der EU inkl. Schweiz, Norwegen und Island starten, oder wenn danach ein auf dem Ticket mitgebuchter Anschlussflug außerhalb der EU erfolgt. Für den Rückflug, d.h. Ankunft an einem Flughafen der EU, ist zu beachten, dass die Angaben NUR für Fluggesellschaften gelten, die Ihren Sitz in der EU (inkl. Schweiz, Norwegen, Island) haben. Auf den nächsten Seiten finden Sie umfassende und übersichtlich dargestellte Informationen und Ratschläge, was man tun kann, wenn „es“ passiert ist.

TEIL 1 : Was tun bei VERSPÄTUNG?


DELAY!! Der Abflug verspätet sich! Das mindeste, was die Fluggesellschaft zu leisten hat, ist für das leibliche Wohl der wartenden Passagiere zu sorgen, wenn sie länger als 2 Stunden warten müssen. Referenz bei allen Entschädigungsansprüchen und Leistungen, die man im Falle von Verspätungen von der Fluggesellschaft verlangen kann, ist die Fluggastrechte-Verordnung EG 261/2004. Dort wird unter anderem die von der Airline zu leistende Betreuung geregelt, falls es zu einer längeren Verspätung kommt.

BETREUUNGSLEISTUNGEN
Laut europäischer Fluggastrechte-Verordnung muss Sie die Airline vor Ort versorgen, wenn Sie sehr lange auf Ihren Flug oder Anschlussflug warten müssen. Diese Betreuungsleistungen sind verschuldensunabhängig. Die Airline muss den Fluggast also versorgen, egal ob die Verspätung durch eine Aschewolke, einen Sturm oder einen Streik entstanden ist. Das Problem ist also nicht, wie man herausfinden kann, ob man nun Anrecht auf Betreuungsleistungen hat oder nicht, sondern wie man an sie rankommt, denn die Airlines haben kein zentrales Buffet, an das man unter Vorzeigen des Flugscheins rangelassen wird.
Wobei das eine phantastische Idee wäre.
Nein, man muss auf die Lautsprecherdurchsagen achten und/oder einen Info-Schalter suchen.

Hier eine Übersicht, was Ihnen wann zusteht:

Wartezeit Flugdistanz Leistungen
Ab 2 Stunden Bis 1500 km Kostenlose Getränke, (kleine) Mahlzeiten, und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
 Ab 3 Stunden 1500-3500 km Kostenlose Getränke, (kleine) Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
Ab 4 Stunden Ab 3500 km Kostenlose Getränke, (kleine) Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
Ab 5 Stunden Alle Flüge Sie können vom Beförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis zurückerstatten lassen
 Flug erst am nächsten Tag Alle Flüge Übernachtung im Hotel und Transfer

TIPP: Zur Berechnung der Flugdistanz hilft z.B. https://www.luftlinie.org

Wie gesagt, es ist angebracht, beim Personal der Fluggesellschaft vorzusprechen, sonst geht man leer aus.
Wie genau die kostenlosen Mahlzeiten und Getränke aussehen und wo sie gereicht werden, bleibt natürlich den Airlines überlassen. Bei Ryanair kann das z.B. ein Bon/Gutschein im Wert von 5 Euro für ein belegtes Brötchen und eine 500ml Flasche Wasser sein, die man sich dann selbst an einem Gastronomie-Betrieb holen muss. Eine im Auftrag von Ryanair agierende Flughafenmitarbeiterin hat mir einmal in Treviso bei einer Verspätung von 5 Stunden noch einen zweiten Verzehrgutschein im Wert von 5 Euro ausgeteilt, das war allerdings so spät, dass die meisten Passagiere bereits beim Boarding anstanden. Wer ins Ausland telefonieren oder eine E-Mail senden möchte, muss dafür einen Informationsschalter der Fluglinie suchen, wo man dann bedient oder weitergereicht wird. Ryanair hat übrigens eine recht gut funktionierende App, die man auf dem Handy installieren sollte. In dieser App kann auch die Bordkarte gespeichert werden und man kann schnell die den eigenen Flug betreffenden Verspätungen oder Flugannullierungen kontrollieren („Meine Reisen“).

TIPP1: Im Flughafen einen Bereich suchen, an dem man die Lautsprecherdurchsagen gut verstehen kann.

TIPP2: Der Check-In ist normalerweise nicht der Informationsschalter der Airline. Dieser Schalter existiert irgendwo im Terminal und wahrscheinlich stehen schon viele Passagiere davor Schlange.
Eventuell am Airport Info-Point oder Personal der Airline fragen, wo genau dieser Info-Schalter ist.

TIPP3: Da besagter Informationsschalter nicht leicht zu finden ist (eventuell befindet er sich weit weg in einem anderem Terminal!), und wenn man ihn gefunden hat, bereits von vielen anderen hilfesuchenden Passagieren belagert wird, kann man auch direkt die Fluggesellschaft anrufen und sich an die  Service-Hotline wenden, z.B.:

Lufthansa Service Center: +49 (0) 69 86 799 799,
Ryanair Deutschland: 0180.667.7888.

Wenn man mit Ryanair fliegt und sich in einem anderen europäischen Land befindet, kann man beim Ryanair online Service Center (FAQ) Informationen zu den lokalen Telefonkontakten finden:

Ryanair hat auch einen „Live-Chat-Service“, den ich schon einmal benutzt habe und der relativ schnell geantwortet hat. Die Zeiten, wann der Service aktiv ist, findet man HIER.

 

Ausgleichszahlungen / Entschädigungen

Ab 3 Stunden Verspätung kann es auch monetäre Ausgleichszahlungen geben, WENN DIE SCHULD FÜR DIE VERSPÄTUNG BEI DER FLUGGESELLSCHAFT LIEGT. Die Ausgleichszahlungen stellen eine Entschädigung für die Beeinträchtigungen dar, die ein Passagier durch eine größere Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung erleidet. Diese Ausgleichszahlungen kann man sofort nach Beendigung der Reise und bis zu 3 Jahren nach dem Jahr, in dem die Reise stattgefunden hat, geltend machen.
Zur Zeit gestalten sich die Entschädigungsleistungen, unabhängig von der Fluggesellschaft und dem bezahlten Ticketpreis, wie folgt:

Verspätung am Zielflughafen Flugdistanz

Entschädigung

ab 3 Stunden: bis 1500 km 250 Euro
ab 3 Stunden: 1500-3500 km 400 Euro
ab 3 bis max. 4 Stunden ab 3500 km 300 Euro
über 4 Stunden ab 3500 km 600 Euro

Die exakte Ankunftszeit am Zielflughafen ist dabei der Moment, an dem die Kabinentür geöffnet wird, es also dem Passagier möglich ist, das Flugzeug zu verlassen. Wenn es auf die Minute ankommt, sollte man versuchen, diesen Moment zu dokumentieren.

ACHTUNG: Um nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 entschädigt zu werden, muss der Flug in der EU gestartet oder gelandet sein. Im letzteren Fall ist es wichtig, dass die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat, nur dann gilt die EU-Verordnung 261/2004. Für den Rückflug kann also eine europäische Fluggesellschaft von Vorteil sein. Laut einer Entscheidung des EU-Gerichtshofs wird eine Entschädigung auch dann fällig, wenn der Anschlussflug wegen der ersten Verspätung verpasst wurde und man dadurch mit mehr als 3 Stunden am Zielflughafen ankam. Damit man in diesem Fall Anspruch auf Entschädigung hat, sollte man den Anschlussflug zusammen mit dem ersten Flug gebucht haben (d.h. das Gepäck wird in der Regel erst am Zielflughafen abgeholt).
Auf die Thematik „Anschlussflug verpasst“ und was in diesem Falle zu tun ist, wird in einem Kapitel im eBook / Taschenbuch näher eingegangen.


Einige wichtige Informationen konnten Sie sicher bereits auf dieser Webseite finden,

IN DEN ANDEREN FORMATEN (eBook, Taschenbuch) FINDEN SIE DARÜBERHINAUS

- übersichtliche Grafiken zum Thema Flugverspätung und Flugannullierung
- ausführliche Erklärungen zu Ihren Rechten bei einem STREIK
- Informationen darüber, was Ihnen bei Gepäckverlust oder -schaden zusteht
- was Sie machen können, wenn Sie wegen einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst haben
-> und SEHR WICHTIG:
- wann Sie KEIN RECHT auf Entschädigung haben sowie
- welche Möglichkeiten Sie haben, mittels Inkasso-Dienstleister an die Entschädigung zu kommen.
Außerdem gibt es ein authentisches Beispiel zur Entschädigung durch Ryanair, an dem sie sich orientieren können und vieles mehr...
Hier finden Sie die KOMPLETTEN VERSIONEN